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Urnenbestattung - Vielfältige Beisetzungsformen

Im Rahmen einer Urnenbestattung wird die Asche eines Verstorbenen auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald oder auf der See beigesetzt. Zunächst wird der Leichnam ins Krematorium überführt und dort eingeäschert, danach kann eine Urnenbeisetzung terminiert werden.

Grabstätten für eine Urnenbeisetzung
Für die Urnenbeisetzung gibt es unterschiedliche Orte bzw. Grabarten. So kann die Urne beispielsweise in einem Urnengrab auf einem Friedhof beigesetzt werden. Auch die überirdische Beisetzung der Urne in einem Kolumbarium ist möglich. Darüber hinaus gibt es zahlreiche naturnahe Bestattungsvarianten für eine Urnenbeisetzung, etwa die Seebestattung und die Baumbestattung. Die Möglichkeit einer Ascheverstreuung auf dem Friedhof wird auch durch manche Friedhöfe angeboten.

Bei den Grabstellen auf den Friedhöfen wird zwischen einem Wahlgrab oder einem Reihengrab unterschieden.

Wahlgrab
Bei einem Wahlgrab kann die Grabstelle frei ausgewählt werden. Hier erfolgt die Pflege in der Regel durch die Hinterbliebenen, der Grabstein kann nach Vorgaben der zuständigen Friedhofsverwaltung selber ausgewählt und durch einen Steinmetz verlegt werden.

  • Grabstelle ist frei wählbar

  • Nachkauf möglich

  • Grabstein (freie Wahl)

  • Bepflanzung (freie Wahl)

  • Individuelle Gestaltung

Reihengrab
Wird, wie der Name schon sagt, der "Reihe" nach vergeben. Bei dieser Grabart darf der Hinterbliebene sich keinen genauen Grabplatz aussuchen. Die Pflege erfolgt in der Regel durch die Hinterbliebenen. Auf vielerlei Friedhöfen gibt es auch die Möglichkeit eine Grabstelle, welche durch den Friedhofsgärtner gepflegt wird, die sogenannten "Urneninseln" oder "Memoriam Gärten".
Rasenreihengräber werden durch den zuständigen Friedhofsgärtner regelmäßig gemäht, die Namensgebung des Verstorbenen erfolgt auf einer Stele oder Grabplatte. Grabschmuck wie z.B. Grabkerzen und Blumen dürfen hier nicht abgelegt werden.

  • Wird der Reihen nach vergeben

  • Nachkauf nicht möglich

  • Grabstein (freie Wahl)

  • Bepflanzung (freie Wahl)

  • Individuelle Gestaltung

Die Ruhezeit einer Grabstelle, die Belegungsmöglichkeiten und die Preise für Gräber richten sich nach den regionalen Friedhofssatzungen. Die Friedhofsträger sind Gemeinden oder Kirchen. Diese legen fest, welche Grabarten zu welchen Preisen angeboten werden.